Berufsbildungsverantwortliche (BBV)
- Berufsbildungsverantwortliche sind für die betriebliche Umsetzung der gesetzlichen und curricularen Ausbildungsrichtlinien verantwortlich.
- Sie sind eingebunden in die Prozesse zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Ausbildungsqualität,
- sichern und evaluieren die Qualität der betrieblichen Ausbildung und
- verfügen über entsprechende Instrumente der Qualitätskontrolle (z. B. Qualicarte).
- Sie sind in der Lage, die Lernenden richtig auszuwählen und
- sind für die fachliche und personelle Führung der Berufsbildenden (BB) verantwortlich.
Berufsbildner/innen (BB)
- Die Berufsbildner/innen sind für die praktische Ausbildung der Lernenden vor Ort zuständig und
- für die Planung und Gestaltung der betrieblichen Ausbildung verantwortlich.
- Sie führen Ausbildungsgespräche und sind für die Beurteilungen zuständig.
- Sie kennen die vorhandenen Hilfsmittel und die Bewertungskriterien und
- bereiten die Lernenden optimal auf das Qualifikationsverfahren vor.
- Berufsbildner/innen instruieren und motivieren die Lernenden zielgerichtet und stärken deren Selbstvertrauen als künftige Berufsleute.
Die Anforderungen an Berufsbildner/innen sind in der Bildungsverordnung Art. 44 und 45 definiert.
Die OdA Soziales beider Basel bietet berufsspezifische Berufsbildner*innenkurse für FaBe EFZ an. Informationen dazu finden Sie unter Schulungen.
Für die Planung der betrieblichen Ausbildung stehen den Berufsbildner/innen Ausbildungsunterlagen zur Verfügung, die sie in ihrer Tätigkeit unterstützen.
Weitere Informationen finden Sie unter Berufsbildung.ch und im Lexikon der Berufsbildung.

Übersichtsbroschüre über die sozialen Berufe