Berufsabschluss für Erwachsene
(Artikel 32 BBV)

Berufstätige mit mehrjähriger Erfahrung in der Betreuung, aber ohne Berufsabschluss können das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ als Fachmann:frau Betreuung nachträglich erwerben: in Form einer Erwachsenenbildung. Die Ausbildung findet berufsbegleitend statt und verlangt grosse Selbständigkeit.

Als Voraussetzung für den Berufsabschluss brauchen Sie mehrjährige Berufserfahrung in der Betreuung von Kindern, Menschen mit Beeinträchtigungen oder Menschen im Alter.
Sie besuchen eine Erwachsenenklasse an der Berufsfachschule Basel und unsere überbetrieblichen Kurse. Diese Ausbildung führt Sie in zwei Jahren zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 BBV.

Bevor Sie starten können, besuchen Sie eine Informationsveranstaltung.

Die OdA Soziales beider Basel führt Infoveranstaltungen zum Berufsabschluss für Erwachsene für den Beruf Fachperson Betreuung EFZ durch. Der Anlass richtet sich ausschliesslich an Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Land sowie an Grenzgänger*innen mit Arbeitgeber Basel-Land und ist obligatorisch.

Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt oder Grenzgänger*innen mit Arbeitgeber Basel-Stadt müssen die obligatorischen Informationsanlässe der Lehraufsicht Basel-Stadt besuchen.

Zur Vorbereitung auf die Erwachsenenbildung können Sie den Kurs «Einfach besser vorbereitet!» an der Berufsfachschule Basel besuchen.

Infoveranstaltungen Baselland

Haben Sie Ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft oder sind Sie Grenzgänger:in mit einem Arbeitgeber in Baselland, dann besuchen Sie unsere Informationsveranstaltung (Termine und Anmeldeformular in der rechten Spalte).

Infoveranstaltungen Basel-Stadt

Haben Sie Ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt oder sind Sie Grenzgänger:in mit einem Arbeitgeber in Basel-Stadt, dann besuchen Sie eine Orientierungsveranstaltung der Lehraufsicht Basel-Stadt.