Ausbildungsplätze anbieten ist eine gesellschaftliche Aufgabe – auch für den Sozialbereich
Es ist eine gesellschaftliche Aufgabe und somit auch die Verantwortung der Einrichtungen im Sozialbereich, jungen Menschen eine Lebensperspektive zu geben mit einer qualifizierten beruflichen Grundbildung.
Gut ausgebildete MitarbeiterInnen sind wertvoll. Wer Lehrstellen anbietet, trägt entscheidend zur Sicherung der Qualität in der Betreuung bei.
Jugendlichen wie auch Erwachsenen ermöglichen wir mit dem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis als Fachperson Betreuung gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um ausbilden zu dürfen
- Sie müssen die im Bildungsplan definierten Leit-, Richt- und Leistungsziele in Ihrem Betrieb anbieten können.
- Sie müssen die für die Bildung verantwortliche Person zu mind. 60% in Ihrem Betrieb beschäftigen, die über folgende Qualifikationen verfügt:
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- Ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Ausbildung und zwei Jahre Berufspraxis
- Ein Diplom oder gleichwertige Ausbildung im Berufsfeld und zwei Jahre Berufspraxis
- Der / die verantwortliche AusbildnerIn hat den Ausbildungskurs für BerufsbildnerInnen (ehemals Lehrmeisterkurs) absolviert oder plant, einen solchen bis Ende des ersten Lehrjahres der ersten lernenden Person zu absolvieren.
- Sie müssen Arbeitszeit für die Anleitung von Lernenden einsetzen können
- Ihr Betrieb sollt finanziell und personell so konsolidiert sein, dass Sie dem/der Lernenden 3 Jahre eine Ausbildung garantieren können.
Wie werden Sie Lehrbetrieb?
Sie reichen das offizielle kantonale Ausbildungsgesuch ein. Wenden Sie sich an das Amt für Berufsbildung Baselland oder Amt für Berufsbildung Basel-Stadt
Empfehlungen für Mindestlöhne
Die Oda Soziales beider Basel empfiehlt in Anlehnung an die Richtlinien der OdA Soziales Schweiz die folgenden Brutto-Lehrlingslöhne:
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1. Lehrjahr
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2. Lehrjahr
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3. Lehrjahr
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Monatslohn
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CHF 750.00
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CHF 950.00
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CHF 1 270.00
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Jahreslohn (inkl. 13. Monatslohn)
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CHF 9 750.00
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CHF 12 350.00
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CHF 16 510.00
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Verkürzte Grundbildung für Erwachsene
Für die Zweijährige verkürzte Grundbildung während beider Lehrjare CHF 3 681.- bei einem 100%-Pensum.
Ausbildungskosten für den Lehrbetrieb
| 20 Tage überbetriebliche Kurse |
ca. CHF 150.– pro Tag
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Lehrabschlussprüfung
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ca. CHF 400.–
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| Kostenbeteiligung an Schulbüchern und Spesen |
Individuell
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Wie werde ich Berufsbildnerin bzw. Berufsbildner?
Berufsbildner und -bildnerinnen sollen die Voraussetzung für eine fachgemässe und verständnisvolle Ausbildung von Lernenden erlangen. Das Zielpublikum sind die für die Ausbildung verantwortlichen Personen in den Lehrbetrieben.
Kursdauer
40 Lektionen, verteilt auf 4 ganze Tage und zwei halbe Tage. Stoffplan siehe unter BerufsbilderInnen-Kurs
Leitfaden zum Auswahlverfahren
Leitfaden zum Auswahlverfahren für Lernende 419,59 Kb
Mindestanforderungen für BerfsbildnerInnen
Mindestanforderungen an BerufsbildnerInnen 102,74 Kb
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