Betriebliche Ausbildung

Das Berufsfeld Soziales ist auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen, um auf die vielfältigen Herausforderungen professionell reagieren zu können. Sie als Betrieb spielen bei der Ausbildung dieser Fachkräfte eine zentrale Rolle.

Das Anbieten von Ausbildungsplätzen ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Eine qualifizierte berufliche Grundbildung gibt jungen Menschen eine Lebensperspektive. Das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ als Fachperson Betreuung und das Eidgenössische Berufsattest EBA als Assistent:in Gesundheit und Soziales verschaffen ihnen gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Gut ausgebildete Nachwuchskräfte sind eine Investition in die Zukunft Ihres Betriebes.

Um Lernende ausbilden zu dürfen, braucht es eine kantonale Bewilligung. Reichen Sie dafür das offizielle kantonale Bildungsgesuch ein.

Voraussetzungen für die Ausbildung von Lernenden

  • Ihr Betrieb muss die im Bildungsplan definierten Leit-, Richt- und Leistungsziele anbieten können.
  • Ihr Betrieb sollte finanziell und personell so konsolidiert sein, dass den Lernenden während drei Jahren eine Ausbildung garantiert werden kann.
  • Ihr Betrieb muss die für die Bildung verantwortliche Person zu mindestens 60 Stellenprozent beschäftigen.
  • Diese Person muss ihre Arbeitszeit für die Anleitung von Lernenden einsetzen können.

Alle wichtigen Informationen rund um die berufliche Grundbildung Fachmann:frau Betreuung finden Sie bei unserer Dachorganisation SAVOIRSOCIAL.

Angehende Fachpersonen Betreuung besuchen die Überbetrieblichen Kurse (ÜK) an unserem Bildungszentrum.

In diesen Kursen trainieren sie unter Anleitung von Kursleitenden aus der Praxis ihre beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, sammeln Erfahrungen und reflektieren diese.

Die ÜK sind in Module gegliedert und stützen sich auf die Bildungsverordnung. Die reguläre Ausbildung umfasst 20 ÜK-Tage, die verkürzte 16 Tage.

Die Lernenden werden uns von der Berufsfachschule gemeldet. Als Betrieb müssen Sie nichts unternehmen. Die Einteilung in die ÜK erfolgt über uns.

Kosten

Pro ÜK-Tag CHF 90.—
Sie werden vom Ausbildungsbetrieb übernommen.

Kursdaten

Die Kursdaten finden Sie auf OdaOrg. Die Lernenden erhalten für jeden Kurs ein Aufgebot.

Die Berufsbildung in der Schweiz wird vom Bund geregelt. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, die auch für den Sozialbereich relevant sind.

Die Bildungsverordnung beschreibt den Beruf und regelt die Ausbildung. Der Bildungsplan beschreibt die Ausbildungsziele und Anforderungen des Berufs ausführlich. Er gibt die Leistungsziele für die drei Lernorte Lehrbetrieb, Schule und Überbetriebliche Kurse vor.

Totalrevision FaBe

Die Ausbildung Fachmann:frau Betreuung wurde totalrevidiert. Alle Lernenden, die ihre dreijährige Lehre im Sommer 2021 gestartet haben, sowie alle Lernenden, die eine zweijährige verkürzte Lehre im Sommer 2022 begonnen haben, absolvieren ihre Ausbildung nach diesen neuen Grundlagen. Detaillierte Informationen und sämtliche Unterlagen (vor und nach der Revision) finden Sie bei unserer Dachorganisation SAVOIRSOCIAL.

Modell-Lehrgang FabE

Für jede der drei Ausbildungsrichtungen – Kinderbetreuung, Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen, Betreuung von Menschen im Alter – existiert ein eigener Modell-Lehrgang für die drei Lehrjahre, der die allgemeinen und die spezifischen Leistungsziele der jeweiligen Ausbildungsrichtung vorgibt.

Ausbildung AGS

Die Bildungsverordnung, den Bildungsplan und alle weiteren Unterlagen für die Grundbildung Assistent:in Gesundheit und Soziales AGS finden Sie bei SAVOIRSOCIAL.

In der Schweiz gibt es ein einheitliches Formular für den Lehrvertrag.

Der Lehrvertrag regelt die wichtigsten Eckpunkte des Lehrverhältnisses: Art und Dauer der Berufslehre, den Lohn, die Probezeit, die Arbeitszeit und die Ferien. Er muss vor Lehrbeginn von allen Parteien unterschrieben werden und wird von der kantonalen Lehraufsicht genehmigt.

Lehrvertrag online ausfüllen

Die Lehraufsichten von Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreiben Lehrbetriebsportale, in denen Sie den Lehrvertrag online erfassen können. Das hat den Vorteil, dass Ihre Betriebsdaten automatisch eingefüllt werden. Anschliessend werden Sie direkt zur Schulanmeldung weitergeleitet, wenn sich die Berufsfachschule im selben Kanton befindet.

Lohnempfehlungen

Savoirsocial aktualisiert regelmässig die Lohnempfehlungen für Lernende.

Weil immer mehr Jugendliche jünger als bisher ins Berufsleben einsteigen, hat der Bundesrat das Mindestalter für gefährliche Arbeiten in der beruflichen Grundbildung von 16 auf 15 Jahre gesenkt. Gleichzeitig wurden die Massnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz erhöht. Die gefährlichen Arbeiten und die dazugehörenden Massnahmen sind in den Anhängen zu den jeweiligen Bildungsplänen aufgeführt.