Das Anbieten von Ausbildungsplätzen ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Eine qualifizierte berufliche Grundbildung gibt jungen Menschen eine Lebensperspektive. Das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ als Fachperson Betreuung und das Eidgenössische Berufsattest EBA als Assistent:in Gesundheit und Soziales verschaffen ihnen gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Gut ausgebildete Nachwuchskräfte sind eine Investition in die Zukunft Ihres Betriebes.
Voraussetzungen für die Ausbildung von Lernenden
Alle wichtigen Informationen rund um die berufliche Grundbildung Fachmann:frau Betreuung finden Sie bei unserer Dachorganisation SAVOIRSOCIAL.
Angehende Fachpersonen Betreuung besuchen die Überbetrieblichen Kurse (ÜK) an unserem Bildungszentrum.
In diesen Kursen trainieren sie unter Anleitung von Kursleitenden aus der Praxis ihre beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, sammeln Erfahrungen und reflektieren diese.
Die ÜK sind in Module gegliedert und stützen sich auf die Bildungsverordnung. Die reguläre Ausbildung umfasst 20 ÜK-Tage, die verkürzte 16 Tage.
Die Lernenden werden uns von der Berufsfachschule gemeldet. Als Betrieb müssen Sie nichts unternehmen. Die Einteilung in die ÜK erfolgt über uns.
Kosten
Pro ÜK-Tag CHF 90.—
Sie werden vom Ausbildungsbetrieb übernommen.
Kursdaten
Die Kursdaten finden Sie auf OdaOrg. Die Lernenden erhalten für jeden Kurs ein Aufgebot.
Die Berufsbildung in der Schweiz wird vom Bund geregelt. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, die auch für den Sozialbereich relevant sind.
Die Bildungsverordnung beschreibt den Beruf und regelt die Ausbildung. Der Bildungsplan beschreibt die Ausbildungsziele und Anforderungen des Berufs ausführlich. Er gibt die Leistungsziele für die drei Lernorte Lehrbetrieb, Schule und Überbetriebliche Kurse vor.
Totalrevision FaBe
Die Ausbildung Fachmann:frau Betreuung wurde totalrevidiert. Alle Lernenden, die ihre dreijährige Lehre im Sommer 2021 gestartet haben, sowie alle Lernenden, die eine zweijährige verkürzte Lehre im Sommer 2022 begonnen haben, absolvieren ihre Ausbildung nach diesen neuen Grundlagen. Detaillierte Informationen und sämtliche Unterlagen (vor und nach der Revision) finden Sie bei unserer Dachorganisation SAVOIRSOCIAL.
Modell-Lehrgang FabE
Für jede der drei Ausbildungsrichtungen – Kinderbetreuung, Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen, Betreuung von Menschen im Alter – existiert ein eigener Modell-Lehrgang für die drei Lehrjahre, der die allgemeinen und die spezifischen Leistungsziele der jeweiligen Ausbildungsrichtung vorgibt.
Ausbildung AGS
Die Bildungsverordnung, den Bildungsplan und alle weiteren Unterlagen für die Grundbildung Assistent:in Gesundheit und Soziales AGS finden Sie bei SAVOIRSOCIAL.
Downloads
In der Schweiz gibt es ein einheitliches Formular für den Lehrvertrag.
Der Lehrvertrag regelt die wichtigsten Eckpunkte des Lehrverhältnisses: Art und Dauer der Berufslehre, den Lohn, die Probezeit, die Arbeitszeit und die Ferien. Er muss vor Lehrbeginn von allen Parteien unterschrieben werden und wird von der kantonalen Lehraufsicht genehmigt.
Lehrvertrag online ausfüllen
Die Lehraufsichten von Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreiben Lehrbetriebsportale, in denen Sie den Lehrvertrag online erfassen können. Das hat den Vorteil, dass Ihre Betriebsdaten automatisch eingefüllt werden. Anschliessend werden Sie direkt zur Schulanmeldung weitergeleitet, wenn sich die Berufsfachschule im selben Kanton befindet.
Lohnempfehlungen
Savoirsocial aktualisiert regelmässig die Lohnempfehlungen für Lernende.
Links Baselland
Links Basel-Stadt
Weil immer mehr Jugendliche jünger als bisher ins Berufsleben einsteigen, hat der Bundesrat das Mindestalter für gefährliche Arbeiten in der beruflichen Grundbildung von 16 auf 15 Jahre gesenkt. Gleichzeitig wurden die Massnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz erhöht. Die gefährlichen Arbeiten und die dazugehörenden Massnahmen sind in den Anhängen zu den jeweiligen Bildungsplänen aufgeführt.
Links
Geschäftsstelle und Bildungszentrum
OdA Soziales beider Basel
Emil Frey-Strasse 100
4142 Münchenstein
Empfang
Montag bis Freitag
8–12 Uhr und 14–16 Uhr
+41 61 531 02 00
buero@oda-sozbb.ch
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