Das Qualifikationsverfahren (QV) wird von den Chefexpert:innen organisiert und besteht aus einem betrieblichen und einem schulischen Teil. Die jeweiligen Chefexpert:innen sind für die Durchführungen und Schulungen verantwortlich.
Das Qualifikationsverfahren schliesst die berufliche Grundbildung ab. Die Lernenden werden auf die Kompetenzen und Fähigkeiten, die in der Bildungsverordnung festgehalten sind, geprüft. Mit dem Bestehen erreichen sie die eidgenössisch anerkannten Abschlüsse Berufsattest EBA und Fähigkeitszeugnis EFZ.
Die praktische Arbeit wird im Betrieb durchgeführt und von den Berufsbildner:innen begleitet.
Die praktische Arbeit wird als Vorgegebene Praktische Arbeit (VPA) durchgeführt. Sie liegt in der Zuständigkeit des Kantons Basel-Stadt und wird im PkOrg abgewickelt.
Die VPA-Schulungen werden direkt von den jeweiligen Chefexpertinnen und Chefexperten durchgeführt. Sie finden auf dieser Seite unter “Chefexpert:innen FaBe” die entsprechenden Mailadressen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Lehrabschlussprüfung.
Anforderungen
Sie verfügen in Ihrer Fachrichtung über eine fundierte und anerkannte Ausbildung sowie über breites Fachwissen. Sie haben mindestens fünf Jahre praktische Berufserfahrungen in Ihrer Fachrichtung gesammelt. Ebenso wichtig sind Ihre menschlichen Qualifikationen, speziell im Umgang mit Jugendlichen.
Die Wahl erfolgt durch die Prüfungskommission der Lehrabschlussprüfungen Gewerbe, Industrie, Dienstleistungen Basel-Stadt. Weitere Informationen und Unterlagen bietet der Gewerbeverband.