Qualifikations­verfahren

Das Qualifikations­verfahren (QV) wird von den Chefexpert:innen organisiert und besteht aus einem betrieblichen und einem schulischen Teil. Wir stellen Informationen zum QV bereit, bieten Schulungen für Fachkräfte aus den Betrieben an und unterstützen die Chefexpert:innen administrativ.

Das Qualifikationsverfahren schliesst die berufliche Grundbildung ab. Die Lernenden werden auf die Kompetenzen und Fähigkeiten, die in der Bildungsverordnung festgehalten sind, geprüft. Mit dem Bestehen erreichen sie die eidgenössisch anerkannten Abschlüsse Berufsattest EBA und Fähigkeitszeugnis EFZ.

Das QV besteht aus den drei Qualifikationsbereichen praktische Arbeit, Berufskenntnisse und Allgemeinbildung (Prüfungen) sowie aus einer Erfahrungsnote (aus der beruflichen Praxis und aus dem berufskundlichen Unterricht).

Die praktische Arbeit wird im Betrieb durchgeführt und von den Berufsbildner:innen begleitet.

Die praktische Arbeit wird als Individuelle Praktische Arbeit (IPA) durchgeführt. Sie liegt in der Zuständigkeit des Kantons Basel-Landschaft und wird im PkOrg abgewickelt.

Alle relevanten Informationen zum QV AGS stellt Baselland auf dieser Website zur Verfügung.

Die praktische Arbeit wird als Vorgegebene Praktische Arbeit (VPA) durchgeführt. Sie liegt in der Zuständigkeit des Kantons Basel-Stadt und wird im PkOrg abgewickelt.

Schulungen und Informationsveranstaltungen zur VPA für Berufsbildner:innen finden Sie in den Veranstaltungen.

Als Berufsbildner:in führen Sie die Lernenden in das Prüfungsverfahren ein, erstellen die Aufgaben für die praktische Prüfung und schaffen im Betrieb die Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf am Prüfungstag.

Schulungen und Informationsveranstaltungen zur VPA finden Sie in den Veranstaltungen.

Prüfungsexpert:innen nehmen schriftliche und mündliche Prüfungen ab und besuchen die Lernenden während der Vorgegebenen Praktischen Arbeit (VPA) in den Betrieben.
Wir rufen alle Ausbildungsbetriebe auf, ihre Berufsbildner:innen zu ermuntern, sich als Prüfungsexpert:innen zu bewerben, und ihnen die erforderlichen Zeitressourcen im Rahmen ihrer Anstellung zur Verfügung zu stellen. Die Erfahrungen aus der Expertentätigkeit fliessen in die betriebliche Ausbildung ein und tragen so zur Qualitätssicherung bei. Die Betriebe und die Prüfungsexpert:innen wirken dadurch aktiv an der Berufs- und Branchenentwicklung mit.

Anforderungen

Sie verfügen in Ihrer Fachrichtung über eine fundierte und anerkannte Ausbildung sowie über breites Fachwissen. Sie haben mindestens fünf Jahre praktische Berufserfahrungen in Ihrer Fachrichtung gesammelt. Ebenso wichtig sind Ihre menschlichen Qualifikationen, speziell im Umgang mit Jugendlichen.

Wenn Sie sich für diese Aufgabe interessieren, richten Sie Ihre Bewerbung direkt an die Chefexpertin Ihres Fachbereichs.

Die Wahl erfolgt durch die Prüfungskommission der Lehrabschlussprüfungen Gewerbe, Industrie, Dienstleistungen Basel-Stadt. Weitere Informationen und Unterlagen bietet der Gewerbeverband.

Tanja Publioz

Fachrichtung Kinder

tanja.publioz@bluewin.ch

Jonah Schlup

Fachrichtung Menschen mit Beeinträchtigung

cex.jonah.schlup@gmail.com

Rebecca Blum

Fachrichtung Menschen im Alter

rebeccaandrea.blum@gmail.com