Das Qualifikationsverfahren (QV) wird von den Chefexpert:innen organisiert und besteht aus einem betrieblichen und einem schulischen Teil. Wir stellen Informationen zum QV bereit, bieten Schulungen für Fachkräfte aus den Betrieben an und unterstützen die Chefexpert:innen administrativ.
Das Qualifikationsverfahren schliesst die berufliche Grundbildung ab. Die Lernenden werden auf die Kompetenzen und Fähigkeiten, die in der Bildungsverordnung festgehalten sind, geprüft. Mit dem Bestehen erreichen sie die eidgenössisch anerkannten Abschlüsse Berufsattest EBA und Fähigkeitszeugnis EFZ.
Die praktische Arbeit wird im Betrieb durchgeführt und von den Berufsbildner:innen begleitet.
Die praktische Arbeit wird als Vorgegebene Praktische Arbeit (VPA) durchgeführt. Sie liegt in der Zuständigkeit des Kantons Basel-Stadt und wird im PkOrg abgewickelt.
Schulungen und Informationsveranstaltungen zur VPA für Berufsbildner:innen finden Sie in den Veranstaltungen.
Schulungen und Informationsveranstaltungen zur VPA finden Sie in den Veranstaltungen.
Anforderungen
Sie verfügen in Ihrer Fachrichtung über eine fundierte und anerkannte Ausbildung sowie über breites Fachwissen. Sie haben mindestens fünf Jahre praktische Berufserfahrungen in Ihrer Fachrichtung gesammelt. Ebenso wichtig sind Ihre menschlichen Qualifikationen, speziell im Umgang mit Jugendlichen.
Die Wahl erfolgt durch die Prüfungskommission der Lehrabschlussprüfungen Gewerbe, Industrie, Dienstleistungen Basel-Stadt. Weitere Informationen und Unterlagen bietet der Gewerbeverband.
Geschäftsstelle und Bildungszentrum
OdA Soziales beider Basel
Emil Frey-Strasse 100
4142 Münchenstein
Empfang
Montag bis Freitag
8–12 Uhr und 14–16 Uhr
+41 61 531 02 00
buero@oda-sozbb.ch
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